Dienstag, Mai 21, 2013
   
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Recht u. Versicherung

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Sonderwünsche beim Bauträgervertrag

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Tipps von der RA-Kanzlei bkp

Das Bauträgervertragsgesetz ist auf alle Bauträgerverträge anzuwenden, bei denen der Käufer vor Fertigstellung vereinbarungsgemäß Zahlungen von mehr als Euro 150,- pro m2 Nutzfläche an den Bauträger oder an Dritte entrichten muss.

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