Samstag, Mai 25, 2013
   
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Aufgeschlossenes oder nicht aufgeschlossenes Grundstück

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Jedes Grundstück, auf dem der Bau eines Gebäudes geplant ist, muss aufgeschlossen werden.

Nicht aufgeschlossene Bauplätze können mit einem Bauverbot belegt sein! Erkundigen Sie sich daher vor einem Kauf bei Ihrer Baubehörde.

Die Aufschließung kann folgende Bereiche betreffen:

* Wasser (Wasserwerke)
* Strom (E-Werke)
* Gas (Gaswerke)
* Fernheizung (Gemeinde)
* Telefon (Telekom)
* Abwasser (Gemeinde)
* Abfälle (Gemeinde)

Aufgeschlossene Grundstücke sind in der Regel teurer, da der Vorbesitzer oder die Vorbesitzerin die Investitionskosten zur Aufschließung des Grundes in den Verkaufspreis einkalkuliert.

Beachten Sie auch die Lage der Aufschließungsstraße und der Hausanschlussleitungen (z.B. des Kanals). Fehlt die Aufschließung ganz oder teilweise, informieren Sie sich unbedingt über die Höhe der diversen Zusatzkosten – in diesem Fall muss mit einer wesentlichen Belastung durch die Herstellung der Anschlüsse gerechnet werden.

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