Bauen, renovieren, wohnen - Auftragsvergabe
Wichtige Tipps und Informationen die Sie für die Auftragsvergabe beim Hausbau beachten sollten:
GENERALUNTERNEHMEN. Anzuraten ist hingegen, mit den Arbeiten einen echten Fachbetrieb als Generalunternehmer zu beauftragen – der haftet dann nämlich auch für die Fehler seiner Subunternehmer und übernimmt auch gleichzeitig die gesetzlichen Auflagen und Einhaltungen betr. „Baustellenkoordinationsgesetz“. Einzelne Positionen aus dem Gesamtanbot können Sie ja gerne trotzdem einzeln vergeben.
PREISVERHANDLUNG. Wie schon erwähnt, kann es auch eine wichtige Rolle spielen, zu welcher Jahreszeit sie welche Firma beauftragen um damit einen zusätzlichen Bonus bei Preisverhandlungen zu haben. Wenn Sie wirklich alle Positionen genau verglichen und kontrolliert haben, dann können Sie die Preisverhandlungen starten. Selbstver ständlich darf es aber bei einen reduzierten Preis keinesfalls zu einer minderen Qualität- oder Ausführung kommen. Sie werden staunen, was bei einem guten Verhandlungsgeschick alles noch möglich ist. Hier können Sie unter Umständen Summen einsparen, die mehrere Monats gehälter betragen! Aber auch kostenlose Ergänzungen, wie: Baustromaggregat oder starke Preisnachlässe -wie beim Einreichplan- helfen auch hier zu sparen.
ZEITPLAN u. FIRMENPLAN ERSTELLEN. Erstellen Sie mit Hilfe Ihres Fachmanns und der beauftragten Firmen einen Zeitplan in dem genau festgehalten wird, wann, welche Firme welche Arbeiten verrichten wird.
Ebenso eine Liste in der alle beauftragten Firmen, die Adresse, Kontakte und Telefon- bzw. Handynummern vermerkt sind. Hier sollten Sie aber auch die Namen der Arbeiter, besonders aber der Baustellenvorarbeiter, erfassen und auch Ihre Nummer und die Nummer Ihrer Bauaufsicht sollte darauf vermerkt sein. Diese wird dann an alle Arbeiter durch die Firmen verteilt und ein Exemplar auf der Baustelle hinterlegt. So ist garantiert, dass bei Problemen oder Fragen sofort der zuständige Kontakt möglich ist. Außerdem dient diese Liste auch zur Kontrolle für den Verantwortlichen, der das Bautagebuch führt, damit keine fremden Personen die Baustelle betreten.
Weitere wichtige Tipps für die Auftragsvergabe:
Der Bauvertrag sollte ein umfassendes Leistungsverzeichnis mit Massen- und Preisangaben, sowie eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Arbeitsleistungen enthalten.
Erteilen Sie den Bauauftrag erst nach Vorliegen der Baubewilligung oder halten Sie schriftlich fest, dass der Auftrag nur gilt, wenn diese gewährt wird. Machen Sie auch die Genehmigung einer eventuell beantragten Wohnbauförderung oder das Zustandekommen der benötigten Kreditfinanzierung zur Vertragsbedingung.
Keine mündlichen Aufträge
Zusatzaufträge oder sonstige Vereinbarungen aus Beweisgründen nie mündlich erteilen. Bestehen Sie auf ein schriftliches Nachtragsangebot. Vorsicht: Nachträgliche Auftragsänderungen können zu erheblichen Kostenerhöhungen führen.
Ö-Normen
Um die geltenden Ö-Normen zum Vertragsbestandteil zu machen, könnte z.B. folgende Klausel in den Vertragstext aufgenommen werden: "Die technischen und vertraglichen Ö-Nomen in ihrer derzeitigen Fassung sind Vertragsbestandteil. Geschuldet wird daher eine dem Stand der Technik, mindestens aber den anzuwendenden technischen Ö-Normen, entsprechende Leistung. Anderslautende Vertragsklauseln, die die Position des Auftraggebers (Bauherrn, Konsumenten) verschlechtern, sind ungültig".
Kosten
Vereinbaren Sie einen Fixpreis und achten Sie auf eventuelle Indexklauseln. Die in Verträgen vielfach enthaltene Klausel "Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand" bedeutet, dass eine Überschreitung des Angebotes möglich ist. Eine derartige Vereinbarung ist nur bei einer professionellen Ausschreibung sowie begleitender Bauüberwachung durch einen Fachmann (z.B. Architekten oder planenden Baumeister) sinnvoll. Dann kann es nämlich unter Umständen sogar billiger werden.
Absicherung für Mängel
Schriftlicher Vertragsbestandteil sollte auch ein Haftrücklass (finanzielle Absicherung für Mängel) in Höhe von zumindest drei bis fünf Prozent des Auftragswertes sein. Das bedeutet: Sie können diesen Betrag vorerst vom Gesamtbetrag abziehen und einbehalten. Fällig wird er erst, wenn innerhalb von drei Jahren (Gewährleistungsfrist) keine Mängel aufgetreten sind. Sollte Ihnen von der Baufirma stattdessen eine Bankgarantie in Höhe des vereinbarten Haftrücklasses angeboten werden, achten Sie darauf, dass Sie diese im Bedarfsfall durch bloße Zahlungsaufforderung an die Bank in Anspruch nehmen können.
Fertigstellung
Unbedingt schriftlich festgehalten werden sollte auch der Fertigstellungstermin. Achten Sie darauf, dass der vor allem in Kaufverträgen über Fertighäuser häufig verwendete Begriff "schlüsselfertig" nicht bedeutet, dass das Haus bezugsfertig ist. Meist sind etwa die Verlegung der Rauch- oder Abluftfänge, die Verlegung der Kanalrohre samt Anschluss an die Kanalisation oder Verfliesungen nicht im Auftrag enthalten.
Eigenleistung
Bei Vereinbarungen, wonach sich der Auftraggeber zur Mithilfe verpflichtet, sind Streitigkeiten bei der Abrechnung vorprogrammiert, wenn der Umfang der Eigenleistung sowie die Qualifikation des Hilfspersonals nicht genau festgelegt ist. Wenn man sich auf eine derartige Vereinbarung überhaupt einlässt, sollte auch eine Überwachung durch den Polier der Baufirma schriftlich zugesichert werden. Es ist ratsam, sich die von den Helfern geleisteten Arbeitsstunden auf der Baustelle vom Polier bestätigen zu lassen (z.B. durch einen schriftlichen Vermerk im Bautagebuch). Die größten Einsparmöglichkeiten durch Eigenleistungen sind übrigens beim Innenausbau gegeben.
Ver- und Entsorgungsleitungen
Von den Aufschließungsgebühren zu unterscheiden sind die vom Bauunternehmer herzustellenden Anschlüsse für Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Grundstück bzw. auf öffentlichem Gut. Unklare Formulierungen in Verträgen machen oft nicht deutlich, ob diese Arbeitsleistungen im Angebot der Baufirma enthalten sind oder nicht.
Downloads und Broschüren für die Auftragsvergabe:
Ratgeber Hausbau von der Arbeiterkammer -Link zum download bitte klicken-
Tipps fürs Bauen, Bauhandbuch, von der Arbeiterkammer -Link zum download bitte klicken-
Wichtige und sehr empfehlenswerte Literatur von "konsument":
"Hausbau und Recht" Was Bauherren wissen sollten -Link bitte klicken-
Bitte beachten Sie:

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